Die ErP-Ökodesign-Richtlinie.

Die europäische ErP-Richtlinie 2009/125/EG (Energy-related-Products-Directive), auch Ökodesign-Richtlinie genannt, definiert Mindestanforderungen an energierelevante Produkte.

Ziel der ErP-Richtlinie ist die Reduzierung des Energieverbrauchs und der CO₂-Emission sowie die Erhöhung des Gesamtanteils erneuerbarer Energien. Diese Richtlinie gilt für sämtliche Produkte, die im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) in Verkehr gebracht werden.

Die Antworten auf die wichtigsten Fragen zu RLT-Geräten

Die Verordnung gilt für Lüftungsgeräte, die verbrauchte Luft (verunreinigt durch Personen oder Gebäudeemissionen) in einem Gebäude oder Gebäu[-]deteil durch frische Außenluft ersetzen – typischerweise für die Anwesen[-]heit von Personen. Dies beinhaltet keine Anwendungen, bei denen mindestens ein Luftstrom durch einen Industrie- oder Produktionsprozess definiert ist.

Ab einer Nennluftmenge ≥ 1.000 m³/h werden RLT-Geräte als Nicht-Wohnraumlüftungsgeräte (NRVU - Non-Residential Ventilation Unit) angesehen. RLT-Geräte < 250 m³/h zählen zu Wohnraumlüftungsgeräten (RVU - Residential Ventilation Unit). Zwischen 250 und 1.000 m³/h ist die Deklaration dem Hersteller freigestellt. Grundsätzlich gelten für Wohnraumlüftungsgeräte andere Anforderungen als für Nicht-Wohnraumlüftungsgeräte.

RLT-Geräte, die seit dem 1. Januar 2016 geliefert werden (Eintreffen auf der Baustelle), müssen der ErP-Verordnung entsprechen. Seit dem 1. Januar 2018 gelten verschärfte Anforderungen.

Die EU-Kommission plant weitere Anforderungsstufen. Es ist aber noch nicht entschieden, wie die Anforderungen genau weiter verschärft werden. Ebenso steht noch kein genaues Datum fest, die Kommission arbeitet daran.

Folgende Bereiche sind beispielsweise vom Geltungsbereich der Verordnung ausgenommen:

  • Landwirtschaftliche Anwendungen (Gewächshäuser, Stallungen)
  • Personen- oder Gütertransport (Schiffe)
  • Gewerbliche Dunstabzugshauben (Fett- und Dampfabsaugung gewerblicher Küchen)
  • Thermisch hochbelastete Räume (Rechenzentren, Serverräume, Kompressorräume, Generatorräume, KWK-Räume, Gießereien, Schmiedereien)
  • Maschinenabluft (Garagenabluft)
  • ATEX (explosionsgefährdete Bereiche)
  • Abluft nicht aus Räumen bzw. Zuluft nicht für Räume eines Gebäudes (Digestorien)
  • Abluft von oder Zuluft für Prozesslufttechnik (nicht zur Abfuhr von Personen- oder Gebäudeemissionen konzipiert)
  • Geräte mit Luft/Luftwärmepumpe, wenn die Wärmepumpe als WRG genutzt wird
  • Umluftgeräte mit einem maximalen Außenluftanteil kleiner als 10% der Nennluftmenge
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