Freie Wahl der Energieeffizienzlabel.
Wie bei elektrisch betriebenen Haushaltsgeräten (Kühlschränke, Waschmaschinen) seit Jahren üblich, bieten Energieeffizienzklassen bei RLT-Geräten einen verlässlichen Wegweiser. Diese sind klar definiert: Die Energieeffizienz für RLT-Geräte wird durch mehrere Richtlinien reguliert.
Know-how
Energieeffizienzklassen nach EUROVENT.
Die Energieeffizienzklassen von EUROVENT sind seit 2020 in zwei Label aufgeteilt: das Sommer- und das Winterlabel, wobei das Winterlabel weiterhin als das zentrale Label auf dem europäischen Markt anzusehen ist. Durch diese Aufteilung wird die Energieeffizienz eines RLT-Geräts unter zwei unterschiedlichen Bedingungen betrachtet. Dadurch ist die Klassifizierung über den gesamten Jahresverlauf gesehen realitätsnäher und damit aussagefähiger. Bei beiden Energieeffizienzklassen nach dem EUROVENT-Verfahren sind jeweils sechs Energieeffizienzklassen (A+ bis E) möglich.
Bei EUROVENT gilt das Kompensationsverfahren. Hierbei müssen nicht alle einzelnen Referenzwerte der gewünschten Energieeffizienzklasse eingehalten werden. So kann beispielsweise eine zu niedrige Rückwärmzahl der WRG durch eine bessere (geringere) Leistungsaufnahme des Ventilatormotors kompensiert werden. Das gilt bei beiden Labeln (Sommer und Winter). Die Kompensation der Einflussgrößen Luftgeschwindigkeit, Druckverlust der WRG, (trockene oder feuchte) Rückwärmzahl der WRG und Wirkungsgrad des Ventilators basiert dabei auf der Umrechnung in einheitliche Druckverlust-Zuschläge. Die Gewichtung dieser Zuschläge wird auf Basis des Primärenergiebedarfs vorgenommen.
Um dieses Verfahren anwenden zu dürfen, müssen sich die Mitglieder einem strengen Zertifizierungsprozess unterziehen. Hierzu zählt neben jährlichen Überwachungen der Auslegungssoftware auch die Prüfung angegebener Leistungsdaten mittels Messungen an realen Geräten. Diese Überwachung darf ausschließlich von akkreditierten Prüfinstituten (z. B. TÜV) durchgeführt werden.
Energieeffizienzklassen nach RLT-Herstellerverband.
Die Energieeffizienzklassen nach RLT-Herstellerverband basieren auf den seit 1. Januar 2016 gesetzlich vorgeschriebenen Mindestanforderungen der ErP-Verordnung 1253/2014/EG. RLT-Geräte ohne ErP-Stufe fallen unter Klasse B und dürfen im Europäischen Wirtschaftsraum nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Zusätzlich müssen die definierten Klassen für Luftgeschwindigkeit eingehalten werden. Im Gegensatz zum EUROVENT-Verfahren müssen alle geforderten Leistungsanforderungen für die Vergabe der Effizienzklasse des RLT-Herstellerverbands erfüllt sein; d.h. es gibt keine Kompensation auf Basis des Primärenergiebedarfs.
Nicht zu verwechseln mit der Energieeffizienzklassifizierung des Herstellerverbands Raumlufttechnische Geräte e.V. ist das Label „Regelkonformität“ desselben Verbands. Dieses Label bezieht sich auf die Richtlinie 01 des Herstellerverbands. Darin beschreibt der Verband allgemein anerkannte Regeln der Technik und trifft Festlegungen, falls Normen und Richtlinien Interpretationsspielraum bieten. Diese Beschreibung hat für die Zertifizierung keinen Einfluss und ist auch nicht rechtsverbindlich. Das Label „Regelkonformität“ soll lediglich Aufschluss geben, dass der jeweilige RLT-Hersteller in Eigenprüfung festgestellt hat, dass das RLT-Gerät sämtlichen Kriterien der RLT-Richtlinie 01 entspricht.