RLT-Geräte gemäß der ErP-Richtlinie
Bei robatherm erhalten Sie RLT-Geräte, die selbstverständlich konform mit der ErP-Stufe 2018 sind.
ErP-Richtlinie (Ökodesign-Richtlinie)
Die europäische ErP-Richtlinie 2009/125/EG (Energy-related-Products-Directive), auch Ökodesign-Richtlinie genannt, definiert Mindestanforderungen an energierelevante Produkte. Ziel der ErP-Richtlinie bzw. der Ökodesign-Richtlinie ist die Reduzierung des Energieverbrauchs und der CO2-Emission sowie die Erhöhung des Gesamtanteils erneuerbarer Energien. Relevant für RLT-Geräte ist die EU-Verordnung 1253/2014/EG, die am 26. November 2014 in Kraft getreten ist. Im Zuge dieser Verordnung gelten seit dem 1. Januar 2016 im europäischen Wirtschaftsraum (EWR) neue Anforderungen an die Energieeffizienz von RLT-Geräten.
ErP-Verordnung 2281/201/EU für Luftheizgeräte und Luftkühlgeräte
Die neue EU-Verordnung 2281/2016/EU befasst sich mit vielen unterschiedlichen Produkten (Kälteanlage, Wärmepumpe, etc.) und gilt seit dem 01.01.2018 im europäischen Wirtschaftsraum. Sie definiert neue Anforderungen an Kälteanlagen und Wärmepumpen und stellt neue Kennzahlen zur Effizienzbeurteilung in den Fokus.
Die ErP-Verordnung 2281/2016/EU definiert die Mindestanforderungen an den Jahresnutzungsgrad und sieht für 2021 eine Verschärfung der Anforderungen vor.
Die EU-Verordnungen 1253/2014/EG für Lüftungsgeräte sowie 2281/2016/EU für Luftheizgeräte und Luftkühlgeräte bieten nach wie vor Diskussionsbedarf und verursachen häufig Unsicherheit in der praktischen Umsetzung. robatherm beschäftigt sich intensiv mit der ErP-Thematik, um kompetente, rechtssichere und konforme Lösungen anbieten zu können.